§11 Auflösung des Vereins

Satzung (als pdf-Dokument)


Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung der Reiterjugend zu verwenden hat.

Für Beschlüsse über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamtes einzuholen.